Liegenschaftsrecht

Liegenschaftsrecht – für Sie zusammengefasst

Liegenschaftsrecht Anwalt

Liegenschaftsrecht – Große Summen, große Risiken – sichern Sie sich ab!

Ob beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks – Liegenschaftstransaktionen bedeuten oft große finanzielle Verpflichtungen. Ein einziger Fehler im Vertrag kann zu teuren Streitigkeiten, unerwarteten Haftungen oder existenziellen Verlusten führen.

Der Kaufvertrag zählt zu den wichtigsten Verträgen im österreichischen Zivilrecht und ist ausführlich im ABGB geregelt. Doch rechtliche Vorschriften allein reichen nicht aus, um Fallstricke zu vermeiden: Unklare Vertragsklauseln, versteckte Mängel oder Fehler bei der Grundbuchseintragung können massive Probleme nach sich ziehen.

Lassen Sie sich frühzeitig beraten! Ein sorgfältig ausgearbeiteter Kaufvertrag sichert Ihr Eigentum und Ihr Kapital – damit Ihr Immobiliengeschäft nicht zur finanziellen Belastung wird.

Kontaktieren Sie mich – ich stehe Ihnen mit meiner Expertise zur Seite!

Anwalt Verlassenschaft

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle wichtigen Informationen zu Grundstücken und Immobilien festgehalten werden. Es zeigt, wer der Eigentümer ist, ob Hypotheken, Pfandrechte oder andere Belastungen bestehen und welche Rechte Dritte an der Immobilie haben (z. B. Wohnrechte oder Wegerechte). Das Grundbuch sorgt für Rechtssicherheit und schützt Käufer, sowie Banken vor Überraschungen. Ohne einen Eintrag im Grundbuch kann man nicht rechtlich abgesichert Eigentümer einer Immobilie werden.

 

Dank der elektronischen Grundbucheinsicht lassen sich schnell und zuverlässig eingetragene Belastungen wie Pfandrechte oder bestehende Kaufverträge überprüfen. In meiner Anwaltskanzlei kann ich für meine Mandanten rasch und unkompliziert elektronische Grundbuchsauszüge abrufen – für maximale Transparenz und Sicherheit bei jeder Immobilientransaktion.

Anwalt Immobilienrecht

Liegenschaftskauf

Kaufverträge im österreichischen Recht unterliegen dem Prinzip der Formfreiheit – das bedeutet, ein Vertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden, sofern keine speziellen gesetzlichen Ausnahmen bestehen. Entscheidend für die Rechtsgültigkeit ist die Einigung über den Kaufgegenstand und den Kaufpreis.

 

Trotz dieser Formfreiheit haben Kaufverträge eine erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Tragweite. Daher ist es essenziell, genau zu prüfen, wie der Vertrag errichtet wird und welche Regelungen darin aufgenommen werden. Besonders bei Immobilienkäufen, aber auch bei anderen wirtschaftlich bedeutenden Geschäften, sollte eine rechtliche Prüfung und Vertragsgestaltung unbedingt mit Unterstützung eines spezialisierten Anwalts erfolgen.

 

Zudem ist wichtig zu wissen, dass bereits bei der Unterzeichnung eines Maklerangebots ein verbindlicher Vertrag zustande kommen kann. Um sicherzugehen und spätere rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich daher schon vor der Unterzeichnung eines solchen Angebots an einen Anwalt wenden. So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Details korrekt geregelt sind und keine unerwünschten Verpflichtungen entstehen.

 

Als erfahrener Rechtsanwalt mit Expertise im Vertragsrecht biete ich Ihnen die notwendige rechtliche Sicherheit, um Risiken zu minimieren und Ihre Interessen optimal zu wahren. Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Prüfung Ihres Kaufvertrags, damit dieser Ihren wirtschaftlichen Zielen entspricht und rechtlich einwandfrei gestaltet ist.

Vertragserrichtung Liegenschaft

Vertragserrichtung

Der Kaufvertrag muss alle wesentlichen Punkte klar und eindeutig regeln, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden. Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) müssen dabei unter anderem der Kaufgegenstand, der Kaufpreis, der Eigentumsübergang und die Gewährleistungsrechte präzise festgelegt werden. Die Gewährleistungsrechte sind besonders relevant, denn sie regeln, inwieweit der Verkäufer für Mängel am Kaufgegenstand haftet und wie diese Ansprüche geltend gemacht werden können.

 

Im Zusammenhang mit der Gewährleistung sind besonders zwei Punkte von Bedeutung: Einerseits die Dauer der Gewährleistung, die grundsätzlich drei Jahre beträgt, und andererseits, ob diese möglicherweise vertraglich eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen wird. In manchen Fällen, wie bei bestimmten Gebrauchtwaren oder Immobilien, kann die Gewährleistung auf bestimmte Mängel beschränkt werden, was im Vertrag genau festgehalten werden muss.

 

Es ist essenziell, bereits bei der Vertragserrichtung einen Anwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und keine nachteiligen Klauseln oder unklare Formulierungen enthalten sind. Ich stelle sicher, dass Ihre Gewährleistungsrechte optimal geschützt sind und Sie im Fall von Problemen die richtigen Schritte unternehmen können. Außerdem sorge ich dafür, dass alle notwendigen Zusatzvereinbarungen – wie etwa eine Aufsandungserklärung bei Immobilien – korrekt eingebaut werden. So vermeiden Sie, dass Sie durch unklare oder missverständliche Vertragsbedingungen ungewollt Risiken eingehen.

Erbrecht Schenkung Anwalt

Notarielle Beglaubigung

Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass die Vertragserrichtung nur durch einen Notar erfolgen kann. Beim Liegenschaftskauf ist jedoch lediglich die Beglaubigung der Unterschriften durch einen Notar erforderlich.

 

Die notarielle Beglaubigung beim Kaufvertrag bedeutet, dass ein Notar die Echtheit der Unterschriften der Vertragsparteien bestätigt. Der Notar prüft dabei die Identität der Personen und bezeugt, dass sie die Unterschrift vor ihm geleistet oder als die ihre anerkannt haben. Die notarielle Beglaubigung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz vor Fälschungen.

 

Hierzu kann entweder ein Notar zur Unterschriftsleistung in meine Kanzlei bestellt werden oder Sie können den von mir errichteten Vertrag bei einem Notar ihrer Wahl beglaubigt unterfertigen.

Treuhändische Abwicklung Anwalt

Treuhändische Abwicklung

Bei der Errichtung des Vertrages übernehme ich die Selbstberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, sowie die Immobilienertragssteuer und die gesamte treuhändische Abwicklung des Kaufvertrages.

 

Vereinfacht gesagt wird dadurch abgesichert das der Käufer durch grundbücherliche Eintragung Eigentümer der Liegenschaft wird und der Verkäufer erst dann den Kaufpreis erhält. Sofern ein Pfandrecht einer Bank einzutragen ist, wird auch diese Angelegenheit von mir übernommen. Der Kaufpreis ist auf einem eigens für den jeweiligen Kaufvertrag eingerichteten Treuhandkonto, welches durch das elektronische anwaltliche Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien besonders gesichert ist, zu verwahren.

 

Als Ihr Rechtsanwalt übernehme ich für Sie die Erstellung und rechtliche Prüfung des Kaufvertrags, sodass alle wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt werden.  Ich begleite Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten rechtlichen Beratung über die Vertragsgestaltung bis hin zur notariellen Beglaubigung und ordnungsgemäßen Eintragung im Grundbuch. Durch meine umfassende Betreuung wird Ihr Immobiliengeschäft effizient, sicher und rechtlich einwandfrei abgewickelt.

Anwalt Liegenschaftsrecht

Besonderheiten bei der Vertragserrichtung im Zusammenhang mit dem BTVG

Ebenso ist bei Kaufverträgen das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) über neu zu errichtende oder durchgreifend zu sanierende Wohnungen, Reihenhäuser oder sonstige Gebäude von besonderer Bedeutung. Es dient dem Schutz der Erwerber und enthält essenzielle Formvorschriften, die zwingend einzuhalten sind. Näheres siehe hierzu im Artikel Baurecht.

Als auf Baurecht spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie umfassend in allen rechtlichen Belangen rund um Bauträgerverträge, Immobilienkäufe und -verkäufe. Ich prüfe und gestalte Verträge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten und sorge für eine rechtssichere Abwicklung Ihres Immobiliengeschäfts. Dabei stelle ich sicher, dass Ihre Interessen gewahrt und sämtliche rechtlichen Risiken minimiert werden.

Testament

Errichtung eines Schenkungsvertrags – Was ist zu beachten?

Ein Geschenk zu machen ist eine noble Geste – doch rechtlich kann es komplizierter sein, als man denkt. Damit es später keine bösen Überraschungen gibt, sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Schriftform oder Übergabe: Ohne Beweis kein Recht!

Ein bloß mündliches Versprechen reicht nicht aus – zumindest dann nicht, wenn die Schenkung nicht sofort übergeben wird. Ein schriftlicher Vertrag oder eine tatsächliche Übergabe sind notwendig, um das Schenkungsversprechen auch rechtlich durchzusetzen.

Notariatsakt: Wann ist er Pflicht?

Ein Notariatsakt ist eine besonders strenge öffentliche Urkunde, die von einem Notar errichtet wird und für bestimmte Rechtsgeschäfte in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist, um deren Rechtsverbindlichkeit und Beweiskraft sicherzustellen. Vereinfacht gesagt, prüft der Notar vor der Unterschrift gemeinsam mit Ihnen den gesamten Vertrag Punkt für Punkt. Erst durch diese förmliche Beurkundung entsteht ein Notariatsakt, der dem Dokument besondere Rechtsverbindlichkeit und Beweiskraft verleiht.

Erfolgt bei einer Schenkung keine “wirkliche Übergabe”, muss der Schenkungsvertrag in Form eines Notariatsakts abgeschlossen werden. Eine wirkliche Übergabe liegt dann vor, wenn klar erkennbar ist, dass das Geschenk tatsächlich den Besitzer wechselt – sei es durch direkte Übergabe oder eine offizielle Besitzübertragung. Hier ist jedoch höchste Vorsicht geboten. Um das Risiko der Unwirksamkeit des Schenkungsvertrages zu vermeiden, ist es ratsam den Schenkungsvertrag in Notariatsaktform zu errichten – denn nur so ist die Schenkung auch ohne wirkliche Übergabe wirksam.

Rechtliche Stolperfallen vermeiden – Anwalt hinzuziehen!

Ob Immobilien, größere Vermögenswerte oder andere bedeutende Schenkungen – eine sorgfältige vertragliche Absicherung ist unerlässlich. Nur wenn alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, lassen sich spätere Anfechtungen und Unklarheiten vermeiden.

Eine Schenkung soll Freude bereiten – und das gelingt am besten, wenn sie rechtlich sicher und unanfechtbar ist! Damit alles reibungslos verläuft, übernehme ich in meiner Anwaltskanzlei sowohl die Errichtung als auch die vollständige Durchführung des Schenkungsvertrags. Zudem kümmere ich mich um die Organisation, sodass jener Vertrag vor einem Notar in Notariatsaktform unterfertigt wird.

Anwalt für Immobilien

Parifizierung WEG-Begründung

Wer eine Wohnung besitzt oder kaufen möchte, stößt unweigerlich auf den Begriff Parifizierung – ein zentraler Schritt zur Begründung von Wohnungseigentum. Doch was genau bedeutet das, und worin liegt der Unterschied zum schlichten Miteigentum?

 

Parifizierung: Der Schlüssel zur klaren Eigentumszuordnung

 

Wohnungseigentum ist mehr als nur ein Anteil an einer Liegenschaft – es sichert einem Eigentümer das ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht an einer bestimmten Einheit, etwa einer Wohnung oder einem Geschäftslokal.

 

Damit das rechtlich einwandfrei funktioniert, ist eine Parifizierung erforderlich. Dabei werden die Nutzwerte der einzelnen Objekte berechnet. Diese ergeben sich nicht nur aus der Fläche, sondern auch aus wertsteigernden oder wertmindernden Faktoren wie Lage, Ausstattung oder Belichtung.

 

Wohnungseigentum vs. schlichtes Miteigentum

 

Beim schlichten Miteigentum gehören einer Person zwar Anteile an einer Liegenschaft, aber ohne direkte Zuordnung zu einer bestimmten Einheit. Die Nutzung erfolgt meist über interne Vereinbarungen (Nutzungsvereinbarungen).

 

Beim Wohnungseigentum hingegen wird ein Mindestanteil am Miteigentum festgelegt, der untrennbar mit einer bestimmten Einheit verbunden ist. Dieser Mindestanteil ergibt sich aus dem Verhältnis der Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte einer Liegenschaft.

 

Wie wird Wohnungseigentum begründet?

 

  1. Einholung eines Nutzwertgutachtens: Ermittlung der Nutzwerte durch einen Sachverständigen oder ein Gericht.
  2. Errichtung des Wohnungseigentumsvertrags und Unterfertigung durch alle Miteigentümer
  3. Grundbuchseintragung: Erst durch die Einverleibung im Grundbuch entsteht rechtsgültiges Wohnungseigentum.

 

Seit dem WEG 2002 ist es nicht mehr möglich, nur für einzelne Einheiten Wohnungseigentum zu begründen – alle geeigneten Objekte müssen erfasst werden.

 

Warum ist das wichtig?

 

Die Parifizierung schafft Rechtssicherheit: Sie verhindert Streitigkeiten über Eigentumsverhältnisse und sorgt für eine klare Zuordnung der Nutzungsrechte. Nur durch die ordnungsgemäße Eintragung im Grundbuch wird Wohnungseigentum rechtskräftig und veräußerbar.

 

Fazit: Wer mehr als nur einen Miteigentumsanteil an einer Immobilie will, braucht eine klare Parifizierung und eine Eintragung ins Grundbuch. Nur so wird aus einem Miteigentumsanteil echtes, gesichertes Wohnungseigentum!

Maklerprovision Immobilienrecht

Maklerprovision und Maklerhaftung nach österreichischem Recht

Im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung von Miet- oder Kaufverträgen kann die Beauftragung eines Immobilienmaklers erforderlich sein, um eine geeignete Liegenschaft zu vermitteln. Dabei ist es von wesentlicher Bedeutung, die Haftungsregelungen des Maklers, sowie die Angemessenheit und Zulässigkeit seines Provisionsanspruchs einer genauen rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Provision

 

Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht grundsätzlich dann, wenn das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Die bloße Namhaftmachung des Dritten begründet dabei noch keinen Provisionsanspruch. Ist über die Provisionshöhe nichts Besonderes vereinbart, steht dem Makler die ortsübliche Provision zu. Die verordneten Höchstprovisionssätze gelten als ortsüblich. Bei Liegenschaftskäufen beträgt der Höchstsatz üblicherweise 3% des Kaufpreises. Lässt sich eine solche nicht feststellen, gebührt eine angemessene Provision.

 

Haftung

 

Hinsichtlich der Maklerhaftung gilt, dass der Makler als Sachverständiger im Sinne des §1299 ABGB die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig zu wahren hat. Er muss den Auftraggeber über sämtliche Umstände informieren, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Auftraggeber Schadenersatz verlangen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Provisionsminderung, wenn der Makler wesentliche Pflichten verletzt hat.

Besonders strenge Aufklärungspflichten bestehen bei Immobilienmaklern gegenüber Verbrauchern. Diese müssen vor Vertragsabschluss eine schriftliche Übersicht über sämtliche dem Verbraucher erwachsenden Kosten erhalten.

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie dabei, Unstimmigkeiten frühzeitig zu vermeiden – sei es bei Provisionsstreitigkeiten oder anderen rechtlichen Fragen. Sollte es dennoch zu Auseinandersetzungen kommen, setze ich mich engagiert für Ihre Ansprüche und Interessen ein. Mein Ziel ist eine rechtssichere und faire Lösung für alle Beteiligten.

Wichtige Begriffe im Liegenschaftsrecht

Das Fruchtgenussrecht gibt einer Person das Recht, eine fremde Sache voll zu nutzen, als wäre sie ihr Eigentum – aber ohne sie zu beschädigen oder zu verkaufen. Das bedeutet, der Fruchtnießer darf die Sache gebrauchen, vermieten oder die Erträge daraus behalten. Wichtig ist dabei, dass die Substanz erhalten bleibt – das heißt, er darf nichts Wesentliches an der Sache verändern oder zerstören.

Das lebenslange Wohnrecht ist das Recht, bestimmte Räumlichkeiten eines Hauses zu Wohnzwecken bis zum Tod des Berechtigten zu nutzen. Es ist eine Form der Dienstbarkeit (Servitut).

Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, eine Sache vorrangig zu erwerben, falls der Eigentümer diese verkaufen möchte. Der Eigentümer muss dem Vorkaufsberechtigten die Sache zuerst zum Kauf anbieten.

Das Wiederkaufsrecht ermöglicht es dem Verkäufer einer Sache, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen. Es kann nur bei unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücken) vereinbart werden und gilt nur für die Lebenszeit des Verkäufers.

Das BTVG ist ein Schutzgesetz, das sicherstellt, dass Zahlungen bei Neubauprojekten treuhänderisch verwaltet werden.

Schnell die Antwort auf Ihre Fragen finden

Wir sind für Sie da!

Wichtige Begriffe im Liegenschaftsrecht

Das Fruchtgenussrecht gibt einer Person das Recht, eine fremde Sache voll zu nutzen, als wäre sie ihr Eigentum – aber ohne sie zu beschädigen oder zu verkaufen. Das bedeutet, der Fruchtnießer darf die Sache gebrauchen, vermieten oder die Erträge daraus behalten. Wichtig ist dabei, dass die Substanz erhalten bleibt – das heißt, er darf nichts Wesentliches an der Sache verändern oder zerstören.

Das lebenslange Wohnrecht ist das Recht, bestimmte Räumlichkeiten eines Hauses zu Wohnzwecken bis zum Tod des Berechtigten zu nutzen. Es ist eine Form der Dienstbarkeit (Servitut).

Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, eine Sache vorrangig zu erwerben, falls der Eigentümer diese verkaufen möchte. Der Eigentümer muss dem Vorkaufsberechtigten die Sache zuerst zum Kauf anbieten.

Das Wiederkaufsrecht ermöglicht es dem Verkäufer einer Sache, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzukaufen. Es kann nur bei unbeweglichen Sachen (z.B. Grundstücken) vereinbart werden und gilt nur für die Lebenszeit des Verkäufers.

Das BTVG ist ein Schutzgesetz, das sicherstellt, dass Zahlungen bei Neubauprojekten treuhänderisch verwaltet werden.

FAQs zum Liegenschaftsrecht

Beim Aufsetzen eines Vertrags im Liegenschaftsbereich (z.B. Kauf- oder Mietvertrag) sind besonders präzise Beschreibungen der Liegenschaft wichtig. Dazu gehören die exakte Adresse, die Grundstücksgröße, die genaue Beschreibung der Immobilie (z.B. bei Immobilienkäufen auch der Grundbuchauszug), sowie der Kaufpreis bzw. Mietpreis und alle Zahlungsmodalitäten. Bei Kaufverträgen müssen auch etwaige Lasten und Rechte, wie Hypotheken oder Wegerechte, berücksichtigt werden.

Kaufverträge für Immobilien in Österreich müssen grundsätzlich notariell beurkundet werden. Dies bedeutet, dass der Vertrag von einem Notar erstellt und beurkundet werden muss, um rechtsgültig zu sein. Auch wenn der Vertrag bereits von den Parteien unterschrieben wurde, tritt der Vertrag erst mit der notarielle Beurkundung in Kraft. Mietverträge sind in der Regel nicht zwingend notariell beurkundet, es sei denn, es handelt sich um besonders langfristige oder gewerbliche Mietverhältnisse.

In einem Kaufvertrag für eine Liegenschaft müssen insbesondere der Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten, der Übergabetermin und die genaue Beschreibung der Liegenschaft (Flurnummer, Grundbuchauszug) festgelegt werden. Es ist auch wichtig, eventuelle Belastungen der Immobilie wie Hypotheken oder Servitute zu klären. Bei einem Mietvertrag sollten die Miethöhe, die Laufzeit des Mietverhältnisses, die Kündigungsmodalitäten, die Nebenkosten und die Kaution festgelegt werden.

Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrags für eine Liegenschaft in Österreich prüft der Notar bei der Beurkundung des Vertrages. Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, insbesondere im Hinblick auf die Grundbuchordnung und etwaige Lasten der Immobilie. Es kann auch sinnvoll sein, vor der Vertragsunterzeichnung eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass keine unvorhergesehenen Rechtsnachteile bestehen (z.B. verdeckte Hypotheken oder Erbansprüche).

Anwalt Wien
Rechtsanwalt Mag. Gunacker

Weil Sie mehr erwarten dürfen – als nur Standardberatung

Das Liegenschaftsrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, bei dem es häufig um bedeutende Vermögenswerte und langfristige Entscheidungen geht.
Ob beim Immobilienkauf, der Vertragserrichtung oder bei der rechtlichen Absicherung von Übergaben und Schenkungen – wer hier Unterstützung sucht, braucht präzise Beratung, rechtliche Weitsicht und ein sicheres Gespür für Details.

Genau dafür steht die Rechtsanwaltskanzlei Gunacker – und genau deshalb vertrauen Käufer, Verkäufer und Eigentümer auf unsere Erfahrung im Liegenschaftsrecht.

Ich konnte bereits vielen Klienten zu Ihrem Recht verhelfen: