Anwalts- & Notarhaftung

Die Panne des Profis: Wie Sie sich bei Anwalt- oder Notarfehlern wehren

Anwaltshaftung

Haftung der rechtsberatenden Berufe

Auch die erfahrensten Experten können Fehler machen – und das gilt leider auch für Rechtsanwälte und Notare. Obwohl diese Berufsträger in der Regel über fundiertes Fachwissen und jahrelange Erfahrung verfügen, sind auch sie nicht vor Irrtümern oder Versäumnissen gefeit. Sei es durch fehlerhafte Beratung, versäumte Fristen oder Nichtbeachtung von gesetzlichen Regelungen – Fehler können schwerwiegende Folgen für Ihre rechtlichen Interessen haben.

Ich gehöre zu den wenigen Rechtsanwälten in Österreich, die sich umfassend mit dem komplexen Rechtsgebiet der Rechtsanwalts- und Notarhaftung befassen. Durch meine jahrelange Erfahrung und tiefgehende Expertise in diesem Bereich bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Durchsetzung oder Abwehr von Haftungsansprüchen geht.
Meine Tätigkeit umfasst die österreichweite Vertretung geschädigter Mandanten, die durch Fehler von Rechtsanwälten oder Notaren finanzielle oder rechtliche Nachteile erlitten haben. Gleichzeitig unterstütze ich Rechtsanwälte und Notare gezielt bei der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche, um ihre berufliche Integrität und Existenz zu schützen. Diese Kombination aus tiefgehender Spezialisierung, langjähriger Erfahrung und strategischem Weitblick macht mich zu einem Experten auf diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet.

Hierbei achte ich selbstverständlich darauf, dass es zu keinen Interessenskollisionen kommt und beachte das Verbot der Doppelvertretung (§ 10 Abs 1 RAO). Das bedeutet insbesondere, dass ich nicht in einem Verfahren die Interessen eines Rechtsanwalts vertrete und gleichzeitig in einem anderen Verfahren gegen denselben Rechtsanwalt vorgehe.

In jedem Fall ist zunächst zu beurteilen, ob ein Fehler des Rechtsanwalts/Notars vorliegt, und welche Auswirkungen dieser Fehler konkret hatte.

In diesem Artikel erkläre ich, wie Sie im Fall von Rechtsanwalts- oder Notarfehlern vorgehen können und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Vertrauen Sie auf Ihre Rechte – und auf meine Unterstützung!

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ein kostenloses Erstgespräch ist selbstverständlich möglich!

Notarhaftung Wien

Wann haften Rechtsanwälte oder Notare?

Sowohl Anwälte als auch Notare unterliegen dem Sachverständigenmaßstab gemäß § 1299 ABGB, was bedeutet, dass sie in Ausübung ihres Berufs über die für ihren Berufsstand erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen. Sie sind verpflichtet, eine erhöhte Sorgfalt walten zu lassen, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu wahren. Dies setzt voraus, dass sie stets mit dem notwendigen Fachwissen und Engagement handeln, um mögliche Fehler und Schäden zu vermeiden.

 

Nach § 1298 ABGB muss der Rechtsanwalt/Notar beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft, wenn ihm eine Vertragsverletzung vorgeworfen wird. Der Geschädigte muss jedoch beweisen, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Handeln des Rechtsanwalts/Notars nicht eingetreten wäre (Kausalitätsbeweis).

Kausalität

Ein verschuldeter Pflichtverstoß eines Rechtsanwalts oder Notars führt nicht automatisch dazu, dass er seinem früheren Klienten Geld zahlen muss. Wesentliche Voraussetzung für einen solchen Ersatzanspruch ist ein „kausaler“ Schaden. Das bedeutet, dass der Mandant einen Schaden erlitten haben muss, der nicht entstanden wäre, wenn sich der Rechtsanwalt oder Notar korrekt verhalten hätte. Dieser Nachweis obliegt jedoch dem ehemaligen Mandanten.

Der Mandant muss also nachweisen, dass durch das Verhalten des Anwalts oder Notars – etwa durch eine fehlerhafte Beratung, das Versäumen von Fristen oder durch anderes unsachgemäßes Handeln – ein Schaden entstanden ist, der bei richtigem Verhalten des Rechtsberaters nicht eingetreten wäre. Dies kann eine schwierige Aufgabe sein, insbesondere wenn es um komplexe rechtliche Fragen geht.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Rechtsanwalt oder Notar einen Fehler gemacht hat, ist es entscheidend, schnell zu handeln. In solchen Fällen sollten Sie sich unverzüglich von mir beraten lassen – einem der wenigen spezialisierten Anwälte in Österreich, der sich umfassend mit der Rechtsanwalts- und Notarhaftung beschäftigt.

Mit meiner langjährigen Erfahrung unterstütze ich Sie gezielt bei der Beweisführung und sorge dafür, dass Ihre Ansprüche effektiv durchgesetzt werden. Lassen Sie sich nicht verunsichern – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen und meiner strategischen Expertise zur Seite!

Erbrecht Pflichtteil

Rechtsanwaltsfehler und ihre schwerwiegenden Folgen

Ein Rechtsanwalt trägt eine hohe Verantwortung für die Interessen seiner Mandanten. Er unterliegt dabei zahlreichen rechtlichen und berufsethischen Pflichten, die eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Ausübung seiner Tätigkeit gewährleisten sollen. Wichtig ist: Ein Rechtsanwalt schuldet keinen Erfolg, also kein bestimmtes Urteil oder Ergebnis, aber er ist verpflichtet, mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis zu arbeiten und die Interessen seines Mandanten bestmöglich zu vertreten.

 

Die weitreichenden Folgen eines Rechtsanwaltsfehlers

 

Schon kleinste Fehler können für Mandanten erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es geht dabei nicht nur um offensichtliche Pflichtverletzungen, sondern auch um Versäumnisse und Nachlässigkeiten, die sich im Nachhinein als existenzbedrohend herausstellen können.

 

Häufige Fehlerquellen in der Rechtsanwaltshaftung

 

  1. Belehrungsfehler – Fehlende oder falsche Beratung

Immer wieder passiert es, dass der Rechtsanwalt seine Mandanten nicht ausreichend über die rechtlichen Konsequenzen einer Entscheidung aufklärt. Dabei kommt es insbesondere dann zur Haftung des Rechtsanwaltes, wenn sich der Mandant anders verhalten hätte, wäre er rechtlich richtig beraten worden und dem Mandanten dadurch ein Schaden entstand. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mandant durch das Fehlverhalten seines Rechtsanwaltes bestimmte Rechtsfolgen von einer gewählten Entscheidung nicht berücksichtigte.

 

Beispiel: Ein Mandant wird nicht darüber informiert, dass ein Vertrag einen Gewährleistungsausschluss enthält. Später stellt er fest, dass er keine rechtlichen Ansprüche mehr geltend machen kann. Hätte ihn der Rechtsanwalt korrekt belehrt, hätte er möglicherweise anders entschieden.

 

  1. Fristversäumnis – Ein Fehler mit drastischen Folgen

Fristen spielen im Rechtsbereich eine zentrale Rolle. Versäumt ein Rechtsanwalt eine Frist, kann dies dazu führen, dass ein Anspruch verjährt oder nicht mehr durchgesetzt werden kann.

 

Beispiel: Ein Rechtsanwalt übersieht eine Einspruchs- oder Berufungsfrist in einem Gerichtsverfahren. Dadurch verliert der Mandant die Möglichkeit, ein ungünstiges Urteil anzufechten – mit teils massiven finanziellen Folgen.

 

  1. Unkenntnis von Rechtsvorschriften – Unwissenheit schützt nicht

Ein Rechtsanwalt muss sich über aktuelle Gesetze und Rechtsprechungen auf dem Laufenden halten. Gerade bei komplexen oder sich häufig ändernden Rechtsgebieten kann eine mangelnde Kenntnis schwerwiegende Fehler verursachen.

 

Beispiel: Ein Rechtsanwalt übersieht eine Neuerung im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) und erstellt einen Vertrag fehlerhaft. Dies kann dazu führen, dass der Mandant erhebliche Nachteile erleidet oder der Vertrag unwirksam ist.

 

  1. Verletzung von Formvorschriften – Fehler mit fatalen Konsequenzen

Bestimmte Rechtsgeschäfte unterliegen strengen Formvorschriften, deren Nichteinhaltung zur Unwirksamkeit führen kann.

 

Beispiel: Ein Testament wird ohne Einhaltung der erforderlichen Formerfordernisse erstellt und ist deshalb ungültig. Ein anderes häufiges Problem ist die fehlende Notariatsaktpflicht bei gewissen Verträgen, wodurch Rechtsgeschäfte nichtig werden können.

 

  1. Mangelhafte Prozessführung – Fehler vor Gericht

Auch während eines Prozesses kann ein Rechtsanwalt Fehler machen, die sich nachteilig auf das Verfahren auswirken.

 

Beispiel: Ein Rechtsanwalt bringt entscheidende Beweise nicht rechtzeitig ein oder versäumt es, einen wichtigen Antrag zu stellen. Dadurch kann ein Verfahren verloren gehen, das mit korrekter Vertretung womöglich erfolgreich verlaufen wäre.

 

Egal, welcher Fehler Ihrem früheren Rechtsanwalt unterlaufen ist – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen! Als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte in Österreich auf dem Gebiet der Rechtsanwaltshaftung stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite.

 

Sind Sie selbst Rechtsanwalt und mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert?

Ich rate dringend davon ab, sich in eigener Sache selbst zu vertreten. Erfahrungsgemäß führt eine Selbstvertretung oft zu einer Schlechtvertretung, weil emotionale Betroffenheit eine objektive und strategisch kluge Vorgehensweise. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

erschwert. Lassen Sie mich Ihre Interessen professionell vertreten und gemeinsam die bestmögliche Lösung erarbeiten.

Notarfehler

Notarhaftung – Fehler mit weitreichenden Folgen

Ein Notar trägt eine besondere Verantwortung bei der Errichtung und Beurkundung von Rechtsgeschäften. Seine Aufgabe ist es, Vertragsparteien umfassend zu beraten, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Erfordernisse erfüllt sind.

Wichtig zu wissen: Ein Fehler des Notars kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Besonders betroffen sind oft Testamente, Grundbucheinträge und Schenkungen, bei denen kleinste Versäumnisse zu erheblichen Nachteilen führen können.

Häufige Fehlerquellen in der Notarhaftung

 

  1. Belehrungsfehler – Unzureichende oder falsche Beratung

Ein Notar ist verpflichtet, die Vertragsparteien vollständig über die rechtlichen Konsequenzen eines Geschäfts aufzuklären. Ein Belehrungsfehler liegt vor, wenn eine Partei nicht ausreichend informiert wurde und sich deshalb anders entschieden hätte.

 

Beispiel: Ein Erblasser trifft eine Entscheidung über sein Vermögen, ohne dass ihn der Notar auf mögliche Pflichtteilsansprüche hinweist. Nach seinem Tod führt dies zu jahrelangen Erbstreitigkeiten und finanziellen Verlusten für die Betroffenen.

 

  1. Verletzung von Formvorschriften – Ein unterschätztes Risiko

Bestimmte Rechtsgeschäfte erfordern eine strikte Einhaltung von Formvorschriften. Wird eine dieser Vorschriften nicht beachtet, ist das Geschäft möglicherweise nichtig.

 

Beispiel: Ein Testament wird ohne die erforderlichen Zeugen oder in einer falschen Form erstellt. Dies kann dazu führen, dass es vor Gericht angefochten und schließlich für unwirksam erklärt wird. Besonders problematisch sind Fehler bei Testamenten für Blinde oder Gehörlose, die strengen Sondervorschriften unterliegen.

 

Ein weiteres typisches Problem ist die Nichtbeachtung der Notariatsaktpflicht – insbesondere bei Schenkungen ohne Übergabe. Wird ein solches Geschäft nicht in der erforderlichen notariellen Form errichtet, kann es als rechtlich unwirksam angesehen werden.

 

  1. Fristversäumnis – Wenn Zeitverlust teuer wird

In vielen notariellen Angelegenheiten spielen Fristen eine entscheidende Rolle. Ein Notarfehler kann dazu führen, dass eine Frist verstreicht und ein bestimmtes Recht nicht mehr gesichert werden kann.

 

Beispiel: Bei der Rangordnung im Grundbuch wird eine „Platzkarte“ für eine bestimmte Eintragung (z. B. Eigentumswechsel) nur für ein Jahr reserviert. Versäumt es der Notar, den Eintrag fristgerecht vorzunehmen, kann die Reservierung verfallen – mit der Folge, dass andere Gläubiger oder Parteien Vorrang erhalten und der ursprünglich Berechtigte seinen Rangplatz verliert.

 

  1. Fehler beim „freien Viertel“ – Unwissen kann teuer werden

Ein Notar muss sicherstellen, dass ein Erblasser nicht mehr als 25 % seines Vermögens verschenkt, ohne die Rechte der Pflichtteilsberechtigten zu verletzen.

 

Beispiel: Ein Notar beurkundet eine Schenkung, ohne den Erblasser oder die Begünstigten darüber aufzuklären, dass dies die Pflichtteilsansprüche gefährden könnte. Später kommt es zu einem Erbstreit, bei dem der Beschenkte erhebliche Summen zurückzahlen muss – eine Situation, die durch eine korrekte notarielle Beratung hätte vermieden werden können.

 

Ob es um Fehler bei Testamenten, Grundbucheinträgen oder Schenkungen geht – ein Notarfehler kann schwerwiegende Folgen haben. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihr Recht zu schützen! Als spezialisierter Rechtsanwalt für Notarhaftung prüfe ich Ihren Fall genau und berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

 

Sind Sie selbst Notar und mit einem Haftungsvorwurf konfrontiert?
Ich empfehle dringend, sich nicht selbst zu vertreten! Eine emotionale Verstrickung führt oft dazu, dass der eigene Fall nicht objektiv genug betrachtet wird. Lassen Sie mich Ihre Interessen professionell vertreten und die bestmögliche Lösung für Sie finden.

 

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine unverbindliche Ersteinschätzung!

Anwaltsfehler

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

Egal, ob Sie als ehemaliger Mandant oder Experte einer solchen Situation ausgesetzt sind, ist es entscheidend, frühzeitig und überlegt zu handeln. Hier sind einige wichtige Schritte, die Ihnen helfen können, die Angelegenheit sachlich und effizient zu klären:

  1. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen:
    Unabhängig von der Seite, auf der Sie stehen, sollten Sie sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente, wie Verträge, Schreiben, E-Mails und andere Korrespondenzen gut organisiert und aufbewahrt werden. Diese können entscheidend sein, um nachvollziehbar darzulegen, was genau geschehen ist.

  2. Zweitmeinung einholen:
    Es ist ratsam, eine unabhängige rechtliche Beratung einzuholen. Dies gilt sowohl für Mandanten, die eine objektive rechtliche Einschätzung benötigen, als auch für Anwälte, die sich möglicherweise eine Außenperspektive verschaffen möchten. Ich helfe Ihnen als Spezialist, den Fall aus einer neuen Perspektive zu betrachten.

  3. Fristen beachten:
    Wie in anderen Haftungsfragen unterliegen auch diese Fälle einer Verjährungsfrist, die in der Regel 3 Jahre beträgt – beginnend mit dem Zeitpunkt, an dem Schaden und Schädiger bekannt werden. 

Wenn Sie feststellen, dass eine Rechtsanwalts- oder Notarhaftung vorliegt, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt für Haftungsrecht wenden. Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen – ich unterstütze Sie dabei, diese erfolgreich durchzusetzen!

Testament

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich haften Rechtsanwälte und Notare persönlich bzw. die jeweilige Gesellschaft, die der Mandatsträger ist.

 

Sowohl Rechtsanwälte als auch Notare müssen in Österreich über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Eine solche Haftpflichtversicherung sichert Schadenersatzansprüche, entstehend aus der Berufsausübung, ab. Rechtsanwälte und Notare sind auch gegenüber diesen Versicherungen verpflichtet derartige behauptete Schadenersatzansprüche den Versicherungen zu melden, die wiederum den Sachverhalt selbst prüfen oder andere Rechtsanwälte mit der Prüfung und Abwehr solcher Forderungen beauftragen.

 

Die Mindestversicherungssummen betragen pro Versicherungsfall für Rechtanwälte 400.000 € bei Einzelunternehmen und 2.400.000 € wenn diese in Form einer GmbH ausgeübt wird. Auch bei Notaren beträgt die Mindestversicherungssumme 400.000 Euro für jeden Versicherungsfall.

 

Häufig werden jedoch von den Rechtsanwälten und Notaren höhere Versicherungssummen abgeschlossen.

 

Sobald also Ansprüche gegen einen Rechtsanwalt/Notar erhoben werden, wird dieser in der Regel seine Haftpflichtversicherung von den Vorwürfen informieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise festlegen.

 

Das bedeutet aber auch umgekehrt für die geschädigten Mandanten, dass Sie dann damit rechnen können, dass wiederum ein neuer Ansprechpartner auftritt, der ihre Vorwürfe prüft. Hier besteht auch die Möglichkeit eine vergleichsweise Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Rechtsanwalts/Notars zu finden, um beiden Seiten einen Gerichtsprozess mit den diesbezüglichen Risiken zu ersparen.


Bereits in diesem Stadium ist es also wesentlich, dass Sie ein erfahrener Rechtsanwalt vertritt, der Ihre Chancen bestmöglich abschätzt, um Ihnen die Entscheidung zu ermöglichen, ob ein allfälliger Vergleich sinnvoll ist, oder ein Gerichtsverfahren notwendig wird.

Anwalts- und Notarhaftung

Fazit

Fehler von Anwälten oder Notaren sind für juristische Laien oft schwer zu erkennen, können aber erhebliche Konsequenzen haben. Selbst kleine Versäumnisse oder fehlerhafte Beratungen können dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen oder rechtliche Nachteile entstehen. Deshalb ist es entscheidend, bei Zweifeln nicht zu zögern und frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

Haben Sie den Verdacht, dass Ihnen durch einen Rechtsanwalts- oder Notarfehler ein Schaden entstanden ist? Dann warten Sie nicht zu lange! In einem unverbindlichen Beratungsgespräch kläre ich mit Ihnen, ob eine Haftung vorliegt und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben.

Auch für betroffene Rechtsanwälte oder Notare stehe ich als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu schützen und die beste Lösung für Ihren Fall zu finden.

Wichtige Begriffe in der Anwalts- & Notarhaftung

Das Fruchtgenussrecht gibt einer Person das Recht, eine fremde Sache voll zu nutzen, als wäre sie ihr Eigentum – aber ohne sie zu beschädigen oder zu verkaufen. Das bedeutet, der Fruchtnießer darf die Sache gebrauchen, vermieten oder die Erträge daraus behalten. Wichtig ist dabei, dass die Substanz erhalten bleibt – das heißt, er darf nichts Wesentliches an der Sache verändern oder zerstören.

Neben der allgemeinen Beratungspflicht muss der Rechtsanwalt oder Notar seinen Mandanten gezielt über besondere Risiken und Alternativen aufklären, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Ein Rechtsanwalt muss alle Informationen, die ihm von seinem Mandanten anvertraut werden, geheim halten.

Ein Rechtsanwalt oder Notar darf nicht für zwei Parteien mit widersprüchlichen Interessen tätig sein.

Ein Rechtsanwalt oder Notar haftet nur, wenn ihm ein schuldhaftes Fehlverhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) nachgewiesen werden kann.

Ein Rechtsanwalt schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine sorgfältige und gewissenhafte Bearbeitung des Mandats. Fehler können jedoch zu einer Haftung führen.

Diese gilt für alle Berufe und Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerker etc. Wer diese Berufe ausübt, muss über jene Kenntnisse verfügen, die ein durchschnittlicher Fachmann dieser Gruppe hat. Ansonsten haftet er.

Der Mandant muss beweisen, dass der Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat und dieser zu einem Schaden geführt hat.

In Haftungsfragen muss nachgewiesen werden, dass der Fehler des Rechtsanwalts oder Notars direkt ursächlich für den entstandenen Schaden war.

Versäumt ein Rechtsanwalt eine gesetzliche oder gerichtliche Frist, kann sein Mandant dadurch wichtige Ansprüche verlieren – eine häufige Ursache für Anwaltshaftung.

Gesetzlich vorgeschriebene Regeln, wie ein Rechtsgeschäft oder Vertrag formrichtig aufgesetzt und beurkundet werden muss.

Bestimmte Rechtsgeschäfte (z. B. Schenkungen ohne Übergabe) müssen zwingend in notarieller Form errichtet werden, um rechtswirksam zu sein.

Ein Vertrag oder Rechtsgeschäft, das aufgrund von Fehlern ungültig ist.

Eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die durch berufliche Fehler eines Notars oder Rechtsanwalts entstehen.

Was möchten Sie zur Anwalts- & Notarhaftung wissen?

Wichtige Begriffe in der Anwalts- & Notarhaftung

Das Fruchtgenussrecht gibt einer Person das Recht, eine fremde Sache voll zu nutzen, als wäre sie ihr Eigentum – aber ohne sie zu beschädigen oder zu verkaufen. Das bedeutet, der Fruchtnießer darf die Sache gebrauchen, vermieten oder die Erträge daraus behalten. Wichtig ist dabei, dass die Substanz erhalten bleibt – das heißt, er darf nichts Wesentliches an der Sache verändern oder zerstören.

Neben der allgemeinen Beratungspflicht muss der Rechtsanwalt oder Notar seinen Mandanten gezielt über besondere Risiken und Alternativen aufklären, um eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.

Ein Rechtsanwalt muss alle Informationen, die ihm von seinem Mandanten anvertraut werden, geheim halten.

Ein Rechtsanwalt oder Notar darf nicht für zwei Parteien mit widersprüchlichen Interessen tätig sein.

Ein Rechtsanwalt oder Notar haftet nur, wenn ihm ein schuldhaftes Fehlverhalten (Fahrlässigkeit oder Vorsatz) nachgewiesen werden kann.

Ein Rechtsanwalt schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern eine sorgfältige und gewissenhafte Bearbeitung des Mandats. Fehler können jedoch zu einer Haftung führen.

Diese gilt für alle Berufe und Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Handwerker etc. Wer diese Berufe ausübt, muss über jene Kenntnisse verfügen, die ein durchschnittlicher Fachmann dieser Gruppe hat. Ansonsten haftet er.

Der Mandant muss beweisen, dass der Rechtsanwalt einen Fehler gemacht hat und dieser zu einem Schaden geführt hat.

In Haftungsfragen muss nachgewiesen werden, dass der Fehler des Rechtsanwalts oder Notars direkt ursächlich für den entstandenen Schaden war.

Versäumt ein Rechtsanwalt eine gesetzliche oder gerichtliche Frist, kann sein Mandant dadurch wichtige Ansprüche verlieren – eine häufige Ursache für Anwaltshaftung.

Gesetzlich vorgeschriebene Regeln, wie ein Rechtsgeschäft oder Vertrag formrichtig aufgesetzt und beurkundet werden muss.

Bestimmte Rechtsgeschäfte (z. B. Schenkungen ohne Übergabe) müssen zwingend in notarieller Form errichtet werden, um rechtswirksam zu sein.

Ein Vertrag oder Rechtsgeschäft, das aufgrund von Fehlern ungültig ist.

Eine Versicherung, die für Schäden aufkommt, die durch berufliche Fehler eines Notars oder Rechtsanwalts entstehen.

Wir sind für Sie da!

FAQs zur Anwalts- & Notarhaftung

Es kann schwierig sein, Fehler eines Anwalts oder Notars zu erkennen, insbesondere weil diese meist juristisches Fachwissen voraussetzen. Häufige Anzeichen für einen Fehler sind versäumte Fristen, unzureichende Beratung zu wichtigen rechtlichen Konsequenzen oder die Nichteinhaltung von Formvorschriften. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen und gegebenenfalls die Haftung prüfen lassen.

In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen Anwälte oder Notare drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Mandant von dem Schaden und der verantwortlichen Person (dem Anwalt oder Notar) Kenntnis erlangt. Es ist daher entscheidend, rechtzeitig zu handeln, da die Ansprüche andernfalls verfallen können.

Sobald Sie den Verdacht haben, dass ein Fehler seitens eines Rechtsanwalts oder Notars vorliegt, sollten Sie nicht zögern, einen Anwalt für Haftungsrecht zu konsultieren. Je früher Sie handeln, desto besser können mögliche Ansprüche geprüft und durchgesetzt werden. Dies gilt sowohl für Mandanten, die einen Fehler feststellen, als auch für Rechtsanwälte oder Notare, die mit Haftungsvorwürfen konfrontiert sind. Ein erfahrener Anwalt kann den Fall objektiv bewerten, Sie über Ihre Rechte informieren und die notwendigen Schritte einleiten.

Als spezialisierter Rechtsanwalt für Anwalts- und Notarhaftung prüfe ich Ihren Fall genau und berate Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Anwalt Wien
Rechtsanwalt Mag. Gunacker

Weil Sie mehr erwarten dürfen – als nur Standardberatung

Die Anwalts- und Notarhaftung ist ein hochsensibles Rechtsgebiet, bei dem es um das Vertrauen in juristische Berater und die Verantwortung für entstandene Schäden geht. Ob durch fehlerhafte Beratung, Fristversäumnisse oder mangelhafte Vertragserrichtung – wer davon betroffen ist, braucht rechtliche Klarheit, Erfahrung in der Anspruchsdurchsetzung und Fingerspitzengefühl im Umgang mit berufsrechtlichen Besonderheiten.

Genau dafür steht die Rechtsanwaltskanzlei Gunacker – und genau deshalb wenden sich Mandant:innen mit Haftungsfragen rund um Anwälte oder Notare vertrauensvoll an uns.

Ich konnte bereits vielen Klienten zu Ihrem Recht verhelfen: