FAQs

Ist das Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?

Ja – bei mir ist das Erstgespräch in der Regel kostenlos, sofern keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. In diesem Gespräch klären wir unverbindlich Ihr Anliegen, Ihre rechtlichen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen. Sollte Ihre Versicherung die Kosten decken, erfolgt eine Direktverrechnung ohne Zusatzkosten für Sie.

Ja, ich arbeite mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen und bin kein Vertragsanwalt einer bestimmten Versicherung – das bedeutet: unabhängige Beratung mit Direktabwicklung. Ich übernehme die gesamte Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, kläre die Deckung und rechne direkt ab – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wenn eine Versicherung die Zahlung verweigert, sollten Sie zunächst die Ablehnung prüfen und sich den Grund schriftlich bestätigen lassen. Dokumentieren Sie alle Unterlagen und wenden Sie sich frühzeitig an einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Ansprüche rechtlich überprüfen zu lassen.

Ein Widerspruch sollte innerhalb der vorgegebenen Frist schriftlich erfolgen. Fügen Sie Belege, ärztliche Gutachten oder andere Nachweise bei, um Ihre Forderung zu untermauern. Lassen Sie die Erfolgsaussichten idealerweise vorab rechtlich prüfen.

In der Regel muss ein Schaden „unverzüglich“ gemeldet werden – meist innerhalb von 3 bis 7 Tagen. In manchen Fällen können längere Fristen gelten. Prüfen Sie die konkreten Angaben in Ihrer Polizze.

Ein erfahrener Anwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – außergerichtlich oder vor Gericht. In vielen Fällen kann auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Wenn Ihnen durch das Verhalten einer anderen Person ein Schaden entstanden ist (z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung), können Sie Anspruch auf Schadenersatz haben – vorausgesetzt, es liegt Verschulden vor.

Schadenersatz umfasst materielle Schäden (z. B. Reparaturkosten), Schmerzensgeld bezieht sich auf immaterielle Schäden wie Schmerzen, Leid oder psychische Belastung.

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. In Ausnahmefällen gelten längere Fristen, z. B. bei versteckten Mängeln.

Sie müssen beweisen, dass ein Schaden entstanden ist, dass dieser durch das Verhalten des Schädigers verursacht wurde und ein Verschulden vorliegt.

Ein Arzt haftet, wenn er gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstößt und dadurch ein Schaden entsteht. Voraussetzung ist eine Fehlbehandlung oder mangelhafte Aufklärung.

Typische Fehler sind: falsche Diagnosen, nicht indizierte Operationen, unterlassene Behandlungen oder fehlerhafte Medikation. Auch fehlende Aufklärung kann zur Haftung führen.

Dafür braucht es meist ein medizinisches Gutachten. Dokumentieren Sie Ihre Beschwerden, holen Sie Ihre Krankenakte ein und suchen Sie anwaltliche Hilfe.

Ja, bei nachgewiesenem Behandlungsfehler haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der erlittenen Beeinträchtigung.

Die Frist beträgt grundsätzlich 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Verursacher. Bei grobem Behandlungsfehler kann die Frist ausnahmsweise auch später beginnen.

Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder und unter Umständen auch Eltern des Verstorbenen. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Mindestanteil am Nachlass.

Eine Enterbung ist nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen möglich (z. B. grobe Undankbarkeit). Ohne wirksame Enterbung bleibt der Pflichtteil bestehen.

Ein Testament kann einseitig erstellt werden. Ein Erbvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag und bindender. Beide regeln, wer im Todesfall erben soll.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis des Todesfalls und der beeinträchtigenden Verfügung.

Ja, z. B. bei Formfehlern, Täuschung, Irrtum oder fehlender Testierfähigkeit. Ein Gericht entscheidet über die Wirksamkeit.

Dokumentieren Sie den Mangel und fordern Sie schriftlich die Mängelbehebung. Ein Bausachverständiger kann helfen, den Mangel zu beurteilen.

Gewährleistung gilt bei Mängeln, die bei der Übergabe vorhanden waren oder sich später zeigen. Die Frist beträgt 3 Jahre (bei unbeweglichen Sachen: 3 Jahre ab Entdeckung).

Wenn die Verzögerung auf das Verschulden eines Unternehmens zurückgeht, können Vertragsstrafen oder Schadenersatz verlangt werden.

Ein Bauvertrag regelt Leistungen, Fristen, Kosten, Gewährleistung und Haftung beim Bau eines Gebäudes oder einer Sanierung.

Gewährleistung greift ohne Verschulden bei Mängeln, Schadenersatz setzt Verschulden voraus – etwa bei grobem Pfusch oder Vertragsverletzung.

Eine Mieterhöhung ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich – z. B. nach Wertsicherungsklausel oder bei Erhaltungsarbeiten.

Wenn der Mietzins über dem gesetzlich zulässigen Richtwert liegt, kann er vor der Schlichtungsstelle oder dem Bezirksgericht angefochten werden.

Nur bei gesetzlich anerkannten Gründen wie Mietrückstand, unbefugter Nutzung oder Eigenbedarf.

Schriftlich dem Vermieter melden und Frist zur Behebung setzen. Bei Untätigkeit: Mietzinsreduktion oder gerichtliche Geltendmachung möglich.

Prüfen Sie Grundbuch, Lasten, Nutzungsrechte und baurechtliche Bewilligungen. Lassen Sie den Kaufvertrag von einem Anwalt oder Notar erstellen.

Dieser regelt die Eigentumsverhältnisse an einer Liegenschaft, insbesondere die Aufteilung von Nutzflächen, Pflichten und Sonderrechten.

Nur durch die Eintragung im Grundbuch wird das Eigentumsrecht rechtsgültig erworben. Vorher besteht bloß ein Anwartschaftsrecht.

Immobilien werden unter den Erben aufgeteilt, verkauft oder übertragen. Streitigkeiten können gerichtlich geklärt werden.

Der Staat haftet für Schäden, die seine Organe (z. B. Beamte, Polizisten) in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit schuldhaft verursacht haben.

Wenn Ihnen durch rechtswidriges Verhalten einer Behörde ein Schaden entstanden ist – z. B. durch falschen Bescheid oder unterlassene Amtshandlung.

Zuständig ist der Bund oder das jeweilige Bundesland. Die Klage ist beim zuständigen Zivilgericht einzubringen.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Eine rechtzeitige Klagewahrung ist entscheidend.

Bei Pflichtverletzungen wie Fristversäumnis, Falschberatung oder formellen Fehlern. Voraussetzung: Ein Schaden und ein nachweisbares Verschulden.

Lassen Sie den Fall prüfen – besonders bei Testamenten, Grundbuchseintragungen oder Schenkungen. Auch Formfehler können zur Haftung führen.

Durch Akteneinsicht, Kommunikation und ggf. Sachverständigengutachten. Ein Anwalt für Anwalts- oder Notarhaftung unterstützt Sie dabei.

Ja, meist gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Kenntnis von Fehler und Schaden.